Nicht abgesagte Terminen oder Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Termin werden in Rechnung gestellt. Bei rechtzeitigem Absagen, sowie aufgrund einer medizinischen / gesundheitlichen Ursache wird der Termin nicht verrechnet.
Bei Zusage der Schwangerenvorsorge und / oder Nachbetreuung und Unterzeichnung des Betreuungsvertrags, gelten die Bedingungen des Betreuungsvertrags. Der Platz ist verbindlich reserviert.